
Zimmerei
Definition: Der/ Die Zimmerer/in (etymologisch zu Zimmer‚ „festgefügtes Blockwerk aus Holz“ bzw. ursprünglich das 'Bauholz' selbst; zu germ. *timbra- „Bauholz“, vgl. engl. timber, schwed. timmer) ist ein Beruf der Sparten Bauwesen und Holzverarbeitung.
Ein Zimmerer fertigt, errichtet und repariert Bauwerksteile, wie Dachkonstruktionen, Fachwerk, Balkone, Veranden und Innenausbau (Wandverkleidungen, Fußböden und Holzdecken, Treppen, zusammen mit dem Bautischler), auch ganze Bauwerke aus Holz (Block- und Fertighäuser, Nebengebäude – etwa Carports, Baracken, Lagerhallen, landwirtschaftliche Nebengebäude). Auch der Ingenieurholzbau (Brücken, Türme, Wasserbau, Landschaftsbau und ähnliches) gehört zum Berufsfeld. Daneben umfasst die Tätigkeit auch Verschalungen im Betonbau, Wärme- und Schalldämmungen, sowie Feuchtigkeitsschutz- und Holzschutz. Eine Sonderform ist der Schiffszimmerer (Bootsbau, Schiffbau).
Zu den Anforderungen an einen Zimmerer gehören die Fähigkeit, nach Bauzeichnungen zu arbeiten, Kenntnisse der Bauerrichtung- und Bauplanung, und Kenntnisse um das Material Holz. Die Beschäftigung findet – hauptsächlich in Klein- und Mittelbetrieben – in Zimmereien, Holzbaubetrieben sowie Hoch- und Tiefbauunternehmen statt. Der Arbeitsmarkt für Zimmerleute ist von der Baukonjunktur abhängig, und damit auch meist saisonellen Schwankungen (Saisonarbeit) unterworfen. Das Bauwesen erfordert auch die Bereitschaft zu Montagearbeit. (Quelle: www.wikipedia.de)